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MAGICPOS · TSE & KASSENSICHV – FAQ UND KASSENMELDUNG

TSE & Kassenmeldung.
Ihre Kassen-IT im Blick.

TSE, KassenSichV und Meldefristen verständlich erklärt. MagicPOS übernimmt Ihre Kassenmeldung über unser Cloud-Portal – im Finanzamt-Sicherheitspaket ohne Aufpreis oder einzeln buchbar.

TSE & KassenSichV – FAQ und Kassenmeldung
DIE WICHTIGSTEN BAUSTEINE

TSE, Belege und Kassenmeldung.

TSE schützt Aufzeichnungen

Elektronische Kassensysteme im Anwendungsbereich der KassenSichV benötigen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Sie macht nachträgliche Veränderungen erkennbar.

TSE-Pflichten verstehen

Belege und Daten

Belegausgabe, nachvollziehbare Aufzeichnungen und auswertbare Daten gehören zusammen. Eine TSE allein erfüllt nicht alle Anforderungen an die Kassenführung.

Pflichten im Alltag ansehen

MagicPOS übernimmt die Meldung

Wir melden Ihre Kassensysteme als beauftragter Dienstleister über unser Cloud-Portal beim Finanzamt. Im Finanzamt-Sicherheitspaket ohne Aufpreis oder als Einzelbuchung.

Meldeservice kennenlernen
KASSENMELDUNG DURCH MAGICPOS

Wir übernehmen Ihre Meldung beim Finanzamt.

Sie beauftragen uns – wir übernehmen die elektronische Mitteilung Ihrer Kassensysteme nach § 146a Absatz 4 AO über unser MagicPOS Cloud-Portal. Dafür stimmen wir die erforderlichen Unternehmens-, Betriebsstätten-, Kassen- und TSE-Angaben sowie die Bevollmächtigung mit Ihnen ab.

Im Finanzamt-Sicherheitspaket inklusive

Die Kassenmeldung durch MagicPOS ist Bestandteil unseres Finanzamt-Sicherheitspakets – ohne Aufpreis.

Sicherheitspaket anfragen

Auch einzeln buchbar

Sie benötigen nur die Kassenmeldung? Beauftragen Sie MagicPOS auch unabhängig vom Sicherheitspaket als einzelne Dienstleistung.

Einzelbuchung anfragen

Informieren Sie uns rechtzeitig über Anschaffungen, Außerbetriebnahmen und Änderungen der Betriebsstätte. So können wir die erforderliche Meldung auf Basis Ihrer vollständigen Angaben vorbereiten und übermitteln.

SO LÄUFT DIE BEAUFTRAGUNG

Ihre Angaben. Unsere Dienstleistung.

  1. Leistung auswählen

    Finanzamt-Sicherheitspaket oder Einzelbuchung: Wir stimmen Auftrag und Bevollmächtigung mit Ihnen ab.

  2. Angaben bereitstellen

    Unternehmen, Steuernummer, Betriebsstätten, eingesetzte Kassensysteme und TSE-Daten sowie Anschaffungs- und gegebenenfalls Außerbetriebnahmedaten zusammentragen.

  3. Meldung übernehmen lassen

    MagicPOS übernimmt die elektronische Übermittlung über unser Cloud-Portal. Melden Sie uns spätere Veränderungen rechtzeitig für die weitere Abstimmung.

FAQ · TSE & KASSENSICHV

Welche gesetzlichen Pflichten gelten?

Was regeln § 146a AO und die KassenSichV?

§ 146a AO verlangt bei erfassten elektronischen Aufzeichnungssystemen einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen sowie den Schutz durch eine zertifizierte TSE. Die KassenSichV konkretisiert die technischen Anforderungen. Dazu kommen Belegausgabe und Mitteilung an das Finanzamt.

§ 146a AO – gesetzliche Grundlagen

Welche Kassensysteme brauchen eine TSE?

Elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen mit Kassenfunktion fallen grundsätzlich darunter. Auch ein Kassenmodul innerhalb einer anderen Software kann betroffen sein. Ob tatsächlich Bargeld angenommen wird, ist nicht allein entscheidend: Bereits die Möglichkeit, Barzahlungen zu erfassen, kann eine Kassenfunktion begründen.

BMF-FAQ – Anwendungsbereich

Gibt es bereits eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Kasse?

Derzeit besteht keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Eine offene Ladenkasse bleibt möglich, muss aber ordnungsgemäß geführt werden. Der Gesetzentwurf zum Zweiten Kassengesetz sieht Änderungen ab 2028 vor, darunter eine Kassenpflicht ab bestimmten Umsatzgrenzen. Diese geplanten Regeln sind zum Stand 29. September 2026 nicht als bereits geltendes Recht anzuwenden.

BMF – geplante Änderungen im Zweiten Kassengesetz

Muss ein reiner TSE-Wechsel dem Finanzamt gemeldet werden?

Nach den aktuellen BMF-FAQ besteht für den alleinigen Austausch der TSE keine eigene Mitteilungspflicht. Anschaffung und Austausch sind in der Verfahrensdokumentation festzuhalten. Wird zugleich das Kassensystem ersetzt, ist dessen Meldepflicht gesondert zu beachten. Eine Meldepflicht für den TSE-Wechsel ist Teil der geplanten Gesetzesänderung.

BMF-FAQ – Austausch einer TSE

FAQ · MELDUNG & FRISTEN

Wann und was muss gemeldet werden?

Welche Meldefrist gilt für neue oder außer Betrieb genommene Kassen?

Die Mitteilung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Anschaffung beziehungsweise Außerbetriebnahme abzugeben. Warten Sie deshalb mit der Beauftragung nicht bis zur Geschäftseröffnung. Auch Verlust oder Zerstörung können eine Außerbetriebnahme darstellen. Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Bestandskassen galt die inzwischen abgelaufene Übergangsfrist bis 31. Juli 2025.

AEAO zu § 146a – Mitteilungspflicht

BMF – Übergangsfrist für Bestandskassen

Welche Daten werden benötigt und wie werden Filialen behandelt?

Benötigt werden insbesondere Name und Steuernummer, Art der TSE, Art und Anzahl der Systeme, Seriennummern sowie Anschaffungs- und gegebenenfalls Außerbetriebnahmedaten. Jede Betriebsstätte wird getrennt gemeldet; eine Mitteilung umfasst stets alle dort zu meldenden Systeme. MagicPOS stimmt die Zuordnung und technischen Angaben mit Ihnen ab.

§ 146a Absatz 4 AO – Meldeangaben

AEAO – Zuordnung zur Betriebsstätte

Kann MagicPOS die Meldung für meinen Betrieb übernehmen?

Ja. Als beauftragter und bevollmächtigter Dienstleister übernehmen wir die Kassenmeldung über unser Cloud-Portal. Sie ist im Finanzamt-Sicherheitspaket ohne Aufpreis enthalten und auch einzeln buchbar. Sie stellen uns vollständige Angaben bereit und teilen uns Änderungen rechtzeitig mit. Die gesetzliche Verantwortung des Betriebs bleibt bestehen.

Meldeservice anfragen

FAQ · IM KASSENALLTAG

Belege, Ausfälle und Prüfungen.

Muss ich einen Bon ausgeben – auch wenn ihn niemand möchte?

Für erfasste Geschäftsvorfälle ist unmittelbar ein Beleg auszustellen und bereitzustellen. Kunden müssen ihn nicht mitnehmen. Papier oder ein elektronischer Beleg sind möglich; die elektronische Ausgabe setzt die Zustimmung des Empfängers voraus. Eine Befreiung von der Belegausgabe muss im Einzelfall vom Finanzamt gewährt werden.

§ 146a Absatz 2 AO – Belegausgabe

§ 6 KassenSichV – elektronische Belege

Welche Angaben gehören auf den Kassenbeleg?

Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Datum sowie Beginn und Ende des Vorgangs, Art und Menge der Ware beziehungsweise Leistung, Transaktionsnummer, Entgelt und Steuerangaben. Hinzu kommen vorgeschriebene Seriennummern, Prüfwert und Signaturzähler. Einzelne technische Angaben können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als QR-Code dargestellt werden.

§ 6 KassenSichV – Pflichtangaben auf dem Beleg

Was muss ich bei einem TSE-Ausfall tun?

Dokumentieren Sie Ausfallzeit und Ursache und veranlassen Sie unverzüglich die Behebung. Fällt nur die TSE aus, darf die funktionsfähige Kasse vorübergehend weiterlaufen; der Ausfall muss auf dem Beleg erkennbar sein. Die Belegpflicht bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einem vollständigen Kassenausfall ist ein dokumentiertes Ersatzverfahren erforderlich. Kontaktieren Sie MagicPOS für die technische Unterstützung.

AEAO zu § 146a – Ausfall der TSE

Reicht eine Datensicherung und wie lange sind Unterlagen aufzubewahren?

Eine Sicherung ersetzt keine ordnungsgemäße Aufbewahrung. Daten müssen während der Aufbewahrungsfrist verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben – auch nach einem Kassenwechsel. Für Bücher und Aufzeichnungen sowie erforderliche Organisationsunterlagen gelten grundsätzlich zehn Jahre, für Buchungsbelege acht Jahre; Fristbeginn und mögliche Verlängerungen sind zu berücksichtigen. Kasseneinzelaufzeichnungen sind nicht pauschal auf acht Jahre verkürzt.

§ 147 AO – Aufbewahrung und Datenzugriff

Was passiert bei einer Kassen-Nachschau?

Das Finanzamt kann während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten ohne vorherige Ankündigung die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen prüfen. Auf Verlangen sind Unterlagen und Daten bereitzustellen. Halten Sie deshalb Kassendaten, Verfahrensdokumentation und die passenden Exportmöglichkeiten bereit. Bei entsprechendem Anlass ist ein Übergang zur Außenprüfung möglich.

§ 146b AO – Kassen-Nachschau

AKTUELL & AUSBLICK

2026 bis 2028: E-Rechnung und Kassenpflichten.

Was steht 2026 an – und worauf sollten Sie sich bis 2028 vorbereiten? Hier finden Sie die nächsten Schritte für Rechnungen und Kassenbetrieb in Deutschland.

2026 · Das gilt bereits

E-Rechnungen empfangen: Inländische Unternehmen müssen bereits seit 2025 empfangsbereit sein, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang; Verarbeitung und Aufbewahrung müssen zusätzlich organisiert sein.

Rechnungen ausstellen: Für 2026 ausgeführte Umsätze gilt noch die allgemeine Übergangsregelung bis Jahresende: Papier ist möglich, eine einfache PDF mit Zustimmung des Empfängers.

Gesetzliche Übergangsregeln

2027 · Nächste Stufe

Bei einem Vorjahresgesamtumsatz über 800.000 Euro greift für betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. Bis einschließlich 800.000 Euro kann die Übergangsregelung noch bis Ende 2027 genutzt werden. Für bestimmte EDI-Verfahren besteht ebenfalls eine Übergangsregelung bis Ende 2027.

§ 27 Absatz 38 UStG

2028 · E-Rechnung als Regelfall

Ab 1. Januar 2028 enden diese Übergangsregelungen. Für Umsätze, die unter die inländische B2B-E-Rechnungspflicht fallen, ist dann unabhängig von dieser Umsatzgrenze eine E-Rechnung erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen. Diese Fristen sind bereits geregelt.

Fristen zur E-Rechnung nachlesen

Die Angaben betreffen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen für unternehmerische Leistungen (B2B). Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können eigene Vorgaben gelten. BMF: Empfang, Anwendungsbereich und Ausnahmen

E-Rechnung: die wichtigsten Unterschiede

Ist eine PDF-Rechnung oder ein digitaler Kassenbon eine E-Rechnung?

Nicht automatisch. Eine E-Rechnung enthält strukturierte, maschinell verarbeitbare Rechnungsdaten. Eine gewöhnliche PDF-Datei oder ein digitaler Bon allein genügt dafür nicht. Übliche geeignete Formate sind XRechnung und ZUGFeRD in einem zulässigen Profil. § 14 UStG: Anforderungen an das Rechnungsformat

Muss jeder Verkauf an der Kasse als E-Rechnung ausgestellt werden?

Nein. Verkäufe an Privatkunden fallen nicht unter die inländische B2B-E-Rechnungspflicht. Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und Fahrausweise. Bei betroffenen Geschäftskundenumsätzen kann dagegen auch eine Barzahlung eine E-Rechnung erfordern; Übergangsfristen sind zu beachten. BMF: Ausnahmen und Barkäufe

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Für ihre nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfreien Umsätze dürfen sie weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen; die Ausnahme von der Ausstellungspflicht bleibt auch nach 2027 bestehen. § 34a UStDV: Rechnungen von Kleinunternehmern

2028 im Blick: Was für elektronische Kassen geplant ist

Gesetzentwurf – noch keine geltende Pflicht. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Entwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Die folgenden Maßnahmen sind nach dem Stand vom 29. September 2026 geplant; das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Elektronische Kassen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz grundsätzlich elektronische Kassensysteme einsetzen. Vorgesehen ist eine Ausnahme bei jährlichen Barumsätzen unter 12.000 Euro; weitere Befreiungen sollen möglich sein.

BMF: geplante Kassenpflicht

Digitale Belege

Für 2028 ist vorgesehen, die Papier-Belegausgabepflicht durch eine elektronische Belegbereitstellung abzulösen. Die heutige Belegpflicht gilt bis zu einer wirksamen Änderung weiter. Ein digitaler Kassenbon ist dabei nicht automatisch eine B2B-E-Rechnung.

BMF: geplante Belegbereitstellung

TSE-Wechsel melden

Der Entwurf sieht auch eine Mitteilungspflicht beim Wechsel der TSE vor. Nach dem derzeitigen Stand besteht für den alleinigen TSE-Austausch noch keine eigene Mitteilungspflicht. Austausch und Unterlagen gehören weiterhin in die Verfahrensdokumentation.

BMF: weitere geplante Maßnahmen

Das können Sie noch 2026 vorbereiten

  1. Rechnungsabläufe prüfen

    Zuständigkeiten für Rechnungseingang, Prüfung und Aufbewahrung festlegen. Mit der Steuerberatung klären, welche Ausgangsrechnungen betroffen sind und welche Frist für Ihren Betrieb gilt.

  2. Software und Schnittstellen abstimmen

    Unterstützte Rechnungsformate, Softwareversion und Übergabe an die Buchhaltung prüfen. Eine Beispieldatei gemeinsam mit dem Empfänger testen und den strukturierten Originaldatensatz aufbewahren.

  3. Kassenbetrieb aktuell halten

    TSE-Funktion, Belegausgabe, Exporte und Dokumentation prüfen. Anschaffungen oder Außerbetriebnahmen rechtzeitig für die Kassenmeldung weitergeben. Den gesetzlichen Stand für 2028 vor einer Umstellung erneut prüfen.

Stand: 29. September 2026. Die E-Rechnungsfristen sind geltendes Recht; die genannten Kassenänderungen für 2028 sind ein Gesetzesvorhaben. MagicPOS unterstützt bei der technischen Vorbereitung. Die steuerliche Einordnung Ihres Betriebs stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.

Ein Auszug unserer zufriedenen Kunden

  • Faber Castell
  • festart
  • Hotel Plaza
  • Bellanatur
  • Bäckerei Raab
  • Cafe Pasito
  • G2 Security
  • Gärtnerei Berg
  • City Wellness
  • Deeg Schreibwaren
  • Damso Galerie & Teehaus
  • Club
  • Bayerische Eismanufaktur
  • Fit Formers
  • PT Fahrradtaxi
  • Laola
  • Jade-Haus
  • Botag
  • Hotel MyHome
  • Exakta
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MagicPOS – Kassensysteme im Überblick

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